AnmeldeblattHundemarke Nummer:Schwarz:Rot:1. Angaben zum Hundehalter (Stammdaten)Name* Hauptwohnsitz - Anschrift* Telefon*E-Mail Adresse* 2. a) Angaben zum Hund (Stammdaten)Name des Hundes* Rasse / Farbe* Geschlecht*GeschlechtMännlichWeiblichGeburtsdatum* MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ Chipnummer*2. b) Angaben bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Gemäß § 2 NÖ Hundehaltegesetz sind Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Ag-gressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird. Bei Hunden der unten angeführten Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet. Sollten Sie einen Hund der angegebenen Rasse besitzen, ersuchen wir Sie die Rasse anzukreuzen.Gemäß § 2 NÖ Hundehaltegesetz sind Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird. Bei Hunden der unten angeführten Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet. Sollten Sie einen Hund der angegebenen Rasse besitzen, ersuchen wir Sie die Rasse anzukreuzen.Rasse Bullterrier Dogo Argentino Rottweiler American Staffordshire Terrier Pit-Bull Tosa Inu Staffordshire Bullterrier Bandog 3. Nutzhunde Gemäß § 3 NÖ Hundeabgabengesetz 1979, LGBl. Nr. 3702, gelten Hunde, die Wachunde, Blindenführerhunde oder in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden als Nutzhunde.Ansuchen Ich beantrage die Anerkennung meines Hundes als Nutzhund gemäß § 5 Abs. 1 NÖ Hundeabgabengesetz 1979, in der geltenden Fassung, da in meinem Fall der Punkt 3 lit. __ zutrifft. Altenmarkt an der Triesting, am _______________________ ______________________________Unterschrift des Hundehalters/-besitzers Höhe der jährlichen Hundeabgabe Hundemarke bei Verlust der Marke € 2,00 Nutzhund auf Antrag bzw. nach positiver Entscheidung der Ge-meinde pro Hund € 6,54 für alle übrigen Hunde im Haushalt € 30,00 Für Hunde mit Gefährdungspotential € 100,00 Gemäß § 4 Abs.1 NÖ Hundeabgabegesetz 1979 ist jeder abgabepflichtig, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Der Nachweis, dass ein Hund das abgabepflichtige Alter noch nicht erreicht hat, obliegt dem Halter des Hundes. Vermag dieser den Nachweis nicht zu erbringen, so ist ihmdie Hundeabgabe mit Bescheid vorzuschreiben. Die Hundeabgabe ist, gemäß § 6 NÖ Hundeabgabegesetz 1979, in der geltenden Fassung, jeweils bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Wird der Hund erst während des Jahres erworben, so ist die Abgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Im Falle eines Zuzuges zu einem dauernden Aufenthalt oder mit Beginn des vierten Monats eines vo-rübergehenden Aufenthaltes ist die Abgabe ebenfalls innerhalb eines Monats zu entrichten. Tritt während des Jahres in der Verwendung eines Hundes eine Änderung ein, die eine Abgabepflicht oder eine Erhöhung der Abgabe bewirkt, so ist für das ganze Jahr die Aufzahlung zu leisten. Im umgekehrten Fall findet ein Rückersatz einer bereits für das laufende Jahr entrichteten Abgabe nicht statt. Tritt die Voraussetzung für das Entstehen der Abgabepflicht erst nach dem 30. November eines Kalen-derjahres ein, so ist für dieses Kalenderjahr keine Hundeabgabe zu entrichten. 4. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung eines Hundes Größen- u. lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedung und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder werden soll bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.Nachweis der erforderlichen Sachkunde: Für alle Hunde die allgemeine Sachkunde gemäß Abs. 4 und zusätzlich für Hunde gemäß § 2 und § 3 die erweiterte Sachkunde gemäß Abs. 6 zur Haltung dieser Hunde. Über die erfolgte Information ist jeweils eine Bestätigung („NÖ Hundepass“) auszustellen.Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung: Der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat und aufrechterhält. Altenmarkt an der Triesting, am _______________________ ______________________________Unterschrift des Hundehalters/-besitzers Datenschutzhinweis: Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die gegenständliche Hundeanmeldung verar-beitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. Daten, die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und dann gelöscht, sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund im Einzelfall vorliegt, der eine längere Speicherdauer rechtfer-tigt bzw. erfordert. Sie sind berechtigt, folgende Betroffenenrechte gegenüber der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Wi-derspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.altenmarkt-triesting.gv.at/Buergerservice/Datenschutz.php. Ihre Unterschrift fehlt noch... Lieber Gemeindebürger, dieses Formular erfordert eine rechtsgültige Unterschrift. Leider ist es uns zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich diese Unterschrift über die Website abzufragen. Sobald Sie auf den Button »PDF zur Unterschrift generieren« klicken, bekommen Sie eine E-Mail mit einem PDF-Dokument welches Ihre hier getätigten Eingaben enthält. Dieses Dokument müssen Sie lediglich noch ausdrucken, unterschreiben und auf dem Gemeindeamt abgeben. Sollten Sie keine Druckmöglichkeit haben, können wir Ihre Eingaben für Sie auch gerne auf dem Gemeindeamt ausdrucken. Bitte nehmen Sie bei Ihrem Besuch auf dem Gemeindeamt auch alle beizulegenden Kopien mit. Ihre GemeindemitarbeiterZustimmung zum Datenschutz*Zur Datenschutzerklärung Ich erkläre mich mit der Verarbeitung meiner übermittelten Daten zum Zweck der Beantwortung meiner Anfrage einverstanden. CommentsDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.