• Anmeldeblatt

  • 1. Angaben zum Hundehalter (Stammdaten)

  • 2. a) Angaben zum Hund (Stammdaten)

  • MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
  • MM Schrägstrich TT Schrägstrich JJJJ
  • 2. b) Angaben bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial


    Gemäß § 2 NÖ Hundehaltegesetz sind Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Ag-gressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird. Bei Hunden der unten angeführten Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet. Sollten Sie einen Hund der angegebenen Rasse besitzen, ersuchen wir Sie die Rasse anzukreuzen.

  • Höhe der jährlichen Hundeabgabe

    Hundemarke bei Verlust der Marke € 2,00
    Nutzhund auf Antrag bzw. nach positiver Entscheidung der Ge-meinde pro Hund € 6,54
    für alle übrigen Hunde im Haushalt € 30,00
    Für Hunde mit Gefährdungspotential € 100,00

    § 8 Abs. 2 NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. Nr. 4001 lautet:

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktionell zusammenhängender Teil des Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Gemäß § 8 Abs. 3 NÖ Hundehaltegesetz müssen Hunde an den in Abs. 2 genannten Orten an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden

  • 3. Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung eines Hundes

    • Größen- u. lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedung und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder werden soll bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung des Hundes:
      Für alle Hunde die allgemeine Sachkunde gemäß Abs. 4 und zusätzlich für Hunde gemäß § 2 und § 3 die erweiterte Sachkunde gemäß Abs. 6 zur Haltung dieser Hunde. Über die erfolgte Information ist jeweils eine Bestätigung („NÖ Hundepass“) auszustellen.

    • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung:
      Der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung ist dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat und aufrechterhält.

  • Altenmarkt an der Triesting, am _______________________ ______________________________
    Unterschrift des Hundehalters/-besitzers
  • 4. Nutzhunde

  • Ansuchen

    Ich beantrage die Anerkennung meines Hundes als Nutzhund gemäß § 5 Abs. 1 NÖ Hundeabgabengesetz 1979, in der geltenden Fassung, da in meinem Fall der Punkt 3 lit. __ zutrifft.

  • Altenmarkt an der Triesting, am _______________________ ______________________________
    Unterschrift des Hundehalters/-besitzers
  • Datenschutzhinweis: Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die gegenständliche Hundeanmeldung verar-beitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. Daten, die aus diesem Grund erhoben wurden, werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und dann gelöscht, sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund im Einzelfall vorliegt, der eine längere Speicherdauer rechtfer-tigt bzw. erfordert. Sie sind berechtigt, folgende Betroffenenrechte gegenüber der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Wi-derspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserer Datenschutzerklärung unter http://www.altenmarkt-triesting.gv.at/Buergerservice/Datenschutz.php.

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    Lieber Gemeindebürger,
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    Bitte nehmen Sie bei Ihrem Besuch auf dem Gemeindeamt auch alle beizulegenden Kopien mit. Ihre Gemeindemitarbeiter

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