Der Gemeinderat der Marktgemeinde Altenmarkt an der Triesting beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm in der Katastralgemeinde Nöstach (Wiederherstellung des ursprünglichen Widmungsstandes, Bauland-Agrargebiet) gemäß dem vorliegenden Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Raumordnung – Prof. Dipl.-Ing. Walter Guggenberger – Dipl.-Ing. Michael Fleischmann zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 97/2020, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von
21. Juli 2021 bis 1. September 2021
im Gemeindeamt Altenmarkt an der Triesting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Der Bürgermeister
LAbg. ÖkR. Josef Balber e.h.